Eigentlich hätten wir Kulturleute es ab 2010 wissen können. Damals haben die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise von 2008/2009 mit großer Wucht im Kulturbereich eingeschlagen. Verwaltungsreform, Rationalisierungsmaßnahmen, Einsparungsschritte, das steirische Doppelbudget…
Auf solche Ereignisse sollten wir strategisch reagieren können und für die Praxis nächste Modi entwickeln. Als Österreich 2020 in den Corona-Lockdown ging, wäre eigentlich klar gewesen: Wenn das vorüber ist, werden wir unausweichlich Einbußen an Mitteln und Möglichkeiten erleben, die wir irgendwie kompensieren müssen. Der Wohlstand des Landes wird absacken und wir müssen mit einem Verdrängungswettbewerb um verbleibende Budget rechnen.
Genau so ist es gekommen. Auch darauf hätten wir strategisch reagieren können, um bezüglich Synergien und Kooperationen nächste Ebenen anzustreben. Haben wir? Nein. Han ich nicht gesehen. Und nun? Seit die Steiermark eine neue Landesregierung hat, höre ich a) Wehklagen und b) Protestrufe. Aber sonst eher nichts.
Das Ausbleiben von Subventionszusagen wurde schon jetzt stellenweise als „Schande“, „Affront“ und als politisch motivierte Schikane markiert. Ich halte das für Ausflüchte. Man könnte irgendwann einen Blick in das steirische Kunstförderungsgesetz 2005 (KuKuFöG 2005) geworfen haben.
Da lese ich unter § 4 Förderungsmaßnahmen: „(7) Auf die Gewährung von Förderungen nach diesem Gesetz sowie auf eine bestimmte Art oder Höhe der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.“ Was bedeutet das? Ich bitte um zweckdienliche Hinweise!
Wer demnach sein oder ihr Handwerk versteht, weiß von hausaus, daß eigene Vorhaben auf staatlicher Seite niemals mit Bestandsgarantien versehen werden. War nie so, wird nie so sein. Unter uns Chorknaben und Betschwestern: Damit wäre man überdies nicht mehr Teil einer „Freien Szene“ oder „Autonomen Szene“, sondern ein staatsnaher Betrieb. Solche (Kultur-) Betriebe gibt es auch, aber da ist man naturgemäß nicht so frei und autonom, wie es viele von uns bevorzugen.
Was bedeutet das in der Konsequenz? Natürlich freut es mich, wenn ich für ein ambitioniertes Vorhaben staatliche Kofinanzierung erreichen kann. Das erleichtert meine Arbeit. Aber ich brauche von hausaus einen Plan B, besser auch noch einen Plan C.
Ich meine, das verlangt einerseits Konzeptvarianten: Wie und womit mache ich zu welchen Themen weiter, falls mir wesentliche Finanzierungen wegbrechen? Das verlangt andrerseits ein Augenmerk auf mögliche Synergie und Kooperationsmodi.
Wie können verbliebene Ressourcen allenfalls durch smarte Kooperation effizienter genutzt werden? Zu welchen Themen finde ich potente Verbündete? Wie kann ich dafür sorgen, daß mir mein mühsam aufgebautes Publikum nicht verloren geht, falls ich mein Programmangebot stark reduzieren muß?
Aus solchen Gründen befassen wir uns im Archipel mit einer Art des archipelischen Denkens. In eben diesen Zusammenhängen sollte man auch unterscheiden können: Was ist Mäzenatentum? Was ist Sponsoring? Was sind Subventionen? Wie argumentiere ich welchen Deal? Aber dazu später…
Eine kleine Übersicht
Wo stehen wir mit unserer Kulturformation aktuell? Sehen Sie dazu: „Das Archipelische“ (Wissens- und Kulturarbeit in der Provinz)